Vergabe von Beihilfen

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Unverschuldet in Not geratene, behinderte oder sonst bedürftige Personen, minderjährige Waisen, schwer Augenkranke und Blinde, Lungenkranke,
kranke minderjährige Mädchen oder geistig behinderte Frauen können bei der Abteilung Finanzen um Beihilfen ansuchen.
Eine Beihilfe kann einmalig pro Jahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und
gewährt – bei positiver Prüfung – die entsprechende Beihilfe.
Die Mittel kommen aus einer gemeinnützigen NÖ Beihilfenstiftung.

Link zur Beihilfen:

Beihilfen - Land NÖ

Informationsblatt (159 KB) - .PDF

27.01.2026