Förderung zur Regenwassernutzung

RICHTLINIEN

des Gemeinderates der Gemeinde Brunn an der Wild vom 21. Juli 2020

über die Festlegung der Förderung für die 

Neuerrichtung von Zisternen zur Regenwassernutzung 

in der Gemeinde Brunn/Wild 

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Richtlinien gelten für ab August 2020 neu errichtete Zisternen zur Regenwassernutzung in der Gemeinde Brunn/Wild.      

§ 2 Tarife

Für die Errichtung von Zisternen zur Regenwassernutzung werden mit Wirksamkeit vom 1.8.2020 folgende Förderungsbeträge festgesetzt:

  • Zisterne zum Gartengießen                        € 50,00/m³ Fassungsvermögen
  • Zisterne die auch an die Hauswasserleitung angeschlossen ist, (eigener Installationskreislauf mit Bestätigung vom Installateur)             € 100,00/m³ Fassungsvermögen

§ 3 Antragstellung

Förderungswerber haben den Antrag zur Förderung einer Zisterne zu unterfertigen und mit den erforderlichen Beilagen zur Bewilligung vorzulegen. 

Beilagen: 

  • Rechnung aus der das Fassungsvermögen der Zisterne ersichtlich ist 
  • Lageplan wo die Zisterne errichtet wurde
  • Bestätigung des Installateurs, dass die Nutzwasserleitung in einem eigenen Installationskreislauf ausgeführt wurde und nicht mit dem Installationskreislauf der Trinkwasserleitung verbunden ist

Werden Förderungen aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, sind diese über Auf­forderung der Gemeinde Brunn/Wild von der Förderempfängerin / vom Förderempfänger unver­züglich rückzuerstatten.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 21. Juli 2020 beschlossen und gelten ab 1. August 2020. 

Antrag zur Förderung einer Zisterne (33 KB) - .PDF